Katharina Raue ist Fachanwältin für Vergaberecht und verstärkt seit vielen Jahren das Team der Kanzlei Webeler Rechtsanwälte. Sie ist seit 2005 als Rechtsanwältin zugelassen und hat ihren Tätigkeitsschwerpunkt konsequent auf die Beratung der öffentlichen Hand ausgerichtet.
Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung in der Zusammenarbeit mit kommunalen Auftraggebern verfügt Frau Raue über ein tiefgreifendes Verständnis für die spezifischen Anforderungen öffentlicher Institutionen. Sie unterstützt ihre Mandanten zielorientiert und erfolgreich bei der Konzeption sowie der rechtssicheren Durchführung von Vergabeverfahren für die verschiedensten Beschaffungsbedarfe.
Frau Raue begleitet öffentliche Auftraggeber sowohl regional vor Ort als auch überregional bei der rechtlichen Ausgestaltung nationaler und europaweiter Vergabeverfahren. Ihr Fokus liegt dabei auf:
Ein wesentlicher Bestandteil ihres Portfolios ist die Vertretung in vergaberechtlichen Streitigkeiten. Katharina Raue berät und vertritt sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Bieter kompetent in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern.
Neben ihrer vergaberechtlichen Kernkompetenz ist Frau Raue im privaten Baurecht tätig und begleitet öffentliche Auftraggeber bei der Projektentwicklung in der Energiewirtschaft. Hierbei kommen ihr die Synergien zwischen Bauvertragsrecht und den formalen Anforderungen der Auftragsvergabe zugute.
Katharina Raue gibt ihre fundierte Praxiserfahrung regelmäßig weiter. Sie ist als Referentin bei Fachveranstaltungen tätig und schult öffentliche Auftraggeber sowie Marktteilnehmer zu aktuellen Entwicklungen im Vergabe- und Baurecht.
Um stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung zu bleiben, engagiert sich Frau Raue in bedeutenden Fachorganisationen:
Katharina Raue