Webeler Rechtsanwälte in Koblenz – Wir navigieren Sie sicher durch VgV, UVgO und GWB. Mit fachanwaltlicher Präzision sichern wir Ihre Beschaffungsvorteile und wehren Rügen effektiv ab.
Öffentliche Auftraggeber in Deutschland, seien es Kommunen, Landkreise, Landesbehörden oder Sektorenauftraggeber wie Stadtwerke, bewegen sich in einem hochsensiblen rechtlichen Umfeld. Das Vergaberecht ist kein starxlxlres Korsett, sondern ein dynamisches Regelwerk, das durch die Rechtsprechung der Vergabekammern und Oberlandesgerichte ständig fortgeschrieben wird.
Die Herausforderung: Jedes Vergabeverfahren muss die Grundsätze der Transparenz, Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung wahren.
Verstöße gegen diese Prinzipien führen nicht nur zu zeitintensiven Nachprüfungsverfahren, sondern können im schlimmsten Fall die Unwirksamkeit des Vertrages (§ 135 GWB) oder den Verlust von Fördermitteln zur Folge haben. Die Kanzlei Webeler Rechtsanwälte versteht sich als Schutzschild für Ihre Projekte. Wir begleiten Sie in Rheinland-Pfalz und bundesweit dabei, komplexe Beschaffungsziele effizient und rechtssicher umzusetzen.
Der Erfolg einer Ausschreibung entscheidet sich oft, bevor die Bekanntmachung veröffentlicht wird.
In der Phase der Veröffentlichung sorgen wir für die Einhaltung aller Fristen (Teilnahme- und Angebotsfristen).
Einer der häufigsten Fehler ist die versteckte Festlegung auf bestimmte Fabrikate. Wir unterstützen Sie dabei, Leistungsbeschreibungen so funktional zu gestalten, dass Ihre Qualitätsstandards gewahrt bleiben, ohne gegen das Neutralitätsgebot zu verstoßen. Wir formulieren die notwendigen Begründungen, falls eine Ausnahme (technische Einzigartigkeit) tatsächlich vorliegt.
Erhält ein Auftraggeber ein Angebot, das im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig erscheint, ist er zur Aufklärung verpflichtet. Wir führen für Sie die Kalkulationsprüfung durch und unterstützen Sie bei der Entscheidung, ob ein Ausschluss wegen Unauskömmlichkeit rechtssicher möglich ist.
Sollte ein unterlegener Bieter den Rechtsweg beschreiten, vertreten wir Sie vor den Vergabekammern und Vergabesenaten.
Das moderne Vergaberecht ist ein Steuerungsinstrument der Politik. Öffentliche Auftraggeber
sind angehalten, ökologische und soziale Aspekte zu berücksichtigen. Wir beraten Sie zur
Integration von:
insbesondere nach dem LTTG Rheinland-Pfalz)
(z.B. Blauer Engel, FSC)
Eignung bezieht sich auf das Unternehmen (Kann der Bieter das?), Zuschlag auf das konkrete Angebot (Wie gut ist das Produkt?). Eine Vermischung dieser Ebenen ist ein klassischer Vergabefehler, den wir für Sie ausschließen.
Wenn der Auftraggeber über das Unternehmen eine Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle ausübt und das Unternehmen im Wesentlichen für ihn tätig ist. Wir erstellen die notwendigen Gutachten zur Absicherung.
Korrekturen sind möglich, führen aber oft zu Fristverlängerungen. Wir begleiten Sie bei der rechtssicheren Kommunikation von Korrekturen über das Vergabeportal.
Bei Standardbeschaffungen im Unterschwellenbereich oft nicht. Sobald es jedoch um europaweite Ausschreibungen, komplexe Planungsleistungen oder Bauvorhaben mit Fördermitteln geht, ist die rechtliche Absicherung aufgrund der drohenden Rückforderungen und Verzögerungen absolut empfehlenswert.
Vergaberecht ist für uns nicht nur Gesetzestext, sondern Leidenschaft. Wir verstehen die politischen und wirtschaftlichen Zwänge öffentlicher Auftraggeber. Unsere Beratung ist präventiv, um Konflikte zu vermeiden, und defensiv, um Ihre Entscheidungen vor Gericht zu halten.
Durch unsere Lage in Koblenz sind wir schnell vor Ort bei den Behörden und Kommunen in Rheinland-Pfalz, beraten aber dank moderner digitaler Infrastruktur Auftraggeber im gesamten Bundesgebiet.
Sichern Sie Ihr Vergabeverfahren ab. Kontaktieren Sie unsere Experten für Vergaberecht und lassen Sie uns gemeinsam die Basis für Ihr erfolgreiches Projekt legen.